Kanton Thurgau hebt absolutes Feuerverbot auf

  27.08.2026 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat das absolute Feuerverbot aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird zwar auf Stufe 4 reduziert, das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe bleibt aber bestehen.

In den vergangenen Tagen hat es wie erwartet geregnet. Aufgrund dieser Niederschläge hat der Fachstab Trockenheit beantragt, das absolute Feuerverbot aufzuheben. Weiterhin besteht aber ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe von 50 Metern. Es gilt deshalb weiterhin ein Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 50  Metern um die Wälder. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf. Ebenso bleibt das Abbrennen von Feuerwerk nach wie vor generell verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können mit Bussen bestraft werden.

Auf die Pegelstände der Flüsse und Seen hatten die Regenfälle der vergangenen Tage indes kaum einen Einfluss. Weil das meiste Wasser abgeflossen ist, sind die Speicher nach wie vor kaum gefüllt und die Pegelstände tief. Auch für die Fische bedeuteten die vergangenen Tage kaum Erholung.

Der Kanton Thurgau hebt das absolute Feuerverbot auf. Bild: pd

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