Gesamterneuerungswahlen 2026/2027
02.09.2026 Romanshorn: offizielle MitteilungenDie Gesamterneuerungswahlen der Stadt Romanshorn finden am 29. November 2026 statt. Die Rechnungsprüfungskommission, die Einbürgerungskommission und das Wahlbüro werden ebenfalls an der Urne gewählt, sofern keine Stille Wahl möglich ist.
Bis zum 5. Oktober 2026 können der Stadtkanzlei die Wahlvorschläge für das Stadtpräsidium, den Stadtrat, die Rechnungsprüfungskommission, die Einbürgerungskommission sowie das Wahlbüro mit dem entsprechenden Formular und den Unterschriften von zehn Romanshorner Stimmberechtigten eingereicht werden.
Geht bei den zu wählenden Kommissionen nicht die verlangte Anzahl der zu vergebenden Sitzen ein, so findet am 29. November 2026 eine Wahl an der Urne statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 28. Februar 2027 stattfinden. Dabei ist zu beachten, dass nach Artikel 42 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht des Kantons Thurgau nur ein leerer Wahlzettel ohne Namensliste versandt wird.
Wahlvorschläge bis 5. Oktober möglich
Die Wahlvorschläge zur Aufnahme auf die entsprechende Namensliste sind somit bis spätestens am 5. Oktober 2026 an die Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn, oder kanzlei@romanshorn.ch, zu richten. Die entsprechenden Formulare sind unter www.romanshorn.ch/wahlen einsehbar oder können direkt bei der Stadtkanzlei bestellt werden.
