Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau

  31.07.2026 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt das Feuerverbot verschärft: Ab sofort gilt im Freien ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Thurgau seit dem 23. Juli 2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe von 200 Metern.

Die anhaltende Trockenheit ohne kurzfristige Aussicht auf eine massgebliche Wetteränderung hat das Gefahrenpotential für Flur- und Waldbrände weiter erhöht, sodass das bisherige Feuerverbot nicht mehr ausreicht, um Mensch, Tier und Natur wirksam zu schützen.

Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, ab sofort ein absolutes Feuerverbot zu erlassen. Bis auf Widerruf ist es auf dem gesamten Gebiet des Kantons Thurgau verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen.

Im Kanton Thurgau gilt im Freien ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Bild: pd

Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund. Ausserdem wird die Waldbrandgefahr per 31. Juli 2026 auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.

Ergänzend zum nun absoluten Feuerverbot bleibt das seit Mitte des Monats geltende Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot können mit Bussen bestraft werden.

 


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