Auflage von Baureglementsänderungen
25.06.2026 Romanshorn: offizielle MitteilungenDie Änderungen am Baureglement der Stadt Romanshorn liegen vom 26. Juni bis 15. Juli 2026 öffentlich auf. Anlass ist die teilrevidierte Gemeindeordnung, die am 11. Mai 2026 genehmigt wurde.
Die Stimmberechtigten hatten die Teilrevision an der Gemeindeversammlung bewilligt. In der Folge ist das Baureglement in einigen Bestimmungen anzupassen.
Bei den städtischen Kommissionen wird zwischen Kommissionen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis, mit teilweise selbständiger Entscheidungsbefugnis sowie ohne selbständige Entscheidungsbefugnis unterschieden. Bei der Baukommission erfolgt eine Änderung. Neu ist sie eine Kommission mit selbständiger Entscheidungsbefugnis. Dadurch ergibt sich insbesondere im Rechtsweg eine Änderung.
Kommissionen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis entscheiden auf kommunaler Ebene abschliessend. Rekurse sind direkt an das zuständige Departement des Kantons Thurgau zu richten. Die Änderung führt vor allem zu Anpassungen bei den Zuständigkeiten im Baureglement.
Traktandum an Gemeindeversammlung
Gleichzeitig sollen geringfügige Ergänzungen erfolgen. Sie betreffen Art. 29 zum Grenzabstand für unterirdische Bauten, Art. 41 mit einer Präzisierung zu zulässigen Dachaufbauten sowie Art. 45 mit einer Ergänzung der Bepflanzungsvorgaben mit Stauden. Das angepasste Baureglement soll den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung im November 2026 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Unterlagen online: www.romanshorn.ch/rahmennutzungsplan
