Auszahlung der Energie-Fördergesuche verzögert sich

  26.09.2024 Politik, Uttwil , Salmsach, Romanshorn

Während der Pandemie und aufgrund der drohenden Energiemangellage im Winter 2022/2023 ist die Nachfrage nach Fördermitteln in den Jahren 2020 bis 2023 stark angestiegen. Zudem sind in den vergangenen Jahren die Bundesbeiträge tiefer ausgefallen, was den kantonalen Energiefonds zusätzlich belastet. Deshalb müssen die Auszahlungen der bewilligten Fördergesuche ab sofort auf Januar 2025 verschoben werden.

Während der Pandemie und in den Monaten nach Beginn des Ukrainekrieges ist es zu einem regelrechten Sanierungsboom im Gebäudebereich gekommen. Die hohen Energiepreise und die unsichere Versorgungslage beim Erdgas waren Treiber für den Umstieg von fossilen Heizungssystemen auf Wärmepumpenanlagen und Holzheizungen, den Bau von Fernwärmenetzen und -anschlüssen sowie der Wärmedämmung der Gebäude. Dies hat zu einer hohen Anzahl Fördergesuche und einer entsprechend hohen Nachfrage nach Fördermitteln in den Jahren 2020 bis 2023 geführt. Gegenwärtig werden diese zahlreichen Projekte abgeschlossen und die Fördergesuche gelangen nun zur Auszahlung.

Um die Finanzierung des Energieförderprogramms sicherzustellen, wurde das Programm laufend gestrafft und an die neuen technologischen Rahmenbedingungen angepasst, so auch Mitte dieses Jahres. Zusätzlich hat der Bund seine Globalbeiträge an das kantonale Förderprogramm in den vergangenen Jahren stetig gekürzt. Aktuell beträgt der Bundesbeitrag rund einen Franken pro eingesetztem Franken des Kantons. Im Jahr 2021 betrug dieser noch zwei Franken. Auch die erwartete Entlastung des Energiefonds ab 2025 durch Bundesgelder aus dem Klima- und Innovationsgesetz wird um rund zwei Drittel tiefer ausfallen als geplant.

Damit der Förderfondsbestand anfangs 2025 auf dem gesetzlich vorgegebenen Mindestbestand von 12 Millionen Franken gehalten werden kann, müssen die Auszahlungen von Fördermitteln leider auf Januar 2025 verschoben werden. Die betroffenen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller werden direkt über dieses Vorgehen informiert.

Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau


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