IPV-Anträge bis Ende Jahr

  16.03.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Anträge müssen bis 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Für die Bezugsberechtigung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) sind unter anderem die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar 2023 entscheidend. Die antragstellenden Personen müssen bei einer vom Bund anerkannten Schweizer Krankenkasse gemäss KVG versichert sein und am 1. Januar 2023 ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau haben.

Ausschluss bei steuerbarem Vermögen
Grundlage für die Berechnung ist die provisorische einfache satzbestimmende Steuer zu 100 % des Vorjahres per 1. Januar 2023 und liegt für Erwachsene bei maximal 800 Franken und für Kinder bei maximal 1600 Franken. Das provisorisch veranlagte steuerbare Vermögen darf zudem null Franken nicht übersteigen. Nach dem 1. Januar 2023 angepasste Steuerdaten werden nicht berücksichtigt. Die Antragsformulare für die Geltendmachung der individuellen Prämienverbilligung müssen bis spätestens am 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Bei nicht fristgerechter Einreichung ist eine Neubemessung der IPV nicht mehr möglich.

Weitere Infos: www.romanshorn.ch/krankenkassenkontrollstelle, 058 346 83 10 oder ahvzweigstelle@romanshorn.ch


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