Jugendschutz durch Testeinkäufe gestärkt

  23.11.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Durch die Stadt Romanshorn dieses Jahr veranlasste Alkohol- und Tabaktestkäufe zeigen: Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen werden mehrheitlich eingehalten.

Mit den Testkäufen in verschiedenen Verkaufsgeschäften und Gastronomielokalen auf dem Stadtgebiet beauftragt war das Blaue Kreuz Thurgau/Schaffhausen. Die Verstossquote war erfreulich niedrig. Beim Bier und Wein lag sie bei 4,1 Prozent, bei Spirituosen sogar bei null Prozent. Bei den Tabaktestkäufen lag die Verstossquote bei 16,6 Prozent. Von zehn getesteten Verkaufsgeschäften und Gastronomielokalen verstiessen drei gegen geltendes Recht. Mit ihnen hat die Stadt das Gespräch gesucht.

Weiter Engagement für Jugendschutz
Trotz des insgesamt guten Ergebnisses bleibt das Engagement der Verkaufsstellen im Jugendschutz weiterhin zentral. Die Stadt Romanshorn wird sich dafür weiterhin einsetzen. Im Thurgau gelten seit dem 1. Januar 2023 neue gesetzliche Regelungen beim Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten: das Mindestalter wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben. Unverändert gelten die Regelungen beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken. Solche mit weniger als 15 Volumenprozenten dürfen an Personen ab dem 16. Altersjahr abgegeben werden, jene mit mehr als 15 Volumenprozenten sowie Spirituosen erst ab 18 Jahren.

Die Bilanz der Testkäufe in Romanshorn ist mehrheitlich positiv. Bild: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG (Download)

 


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