Mitteilung Fahrverbot Hungerbühl Nord

  27.03.2024 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Im Amtsblatt, Ausgabe 1. März 2024, wurde die geplante Verkehrsanordnung «Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder» im Gebiet Hungerbühl Nord während 20 Tagen publiziert. Fristgerecht sind beim Departement für Bau und Umwelt während der öffentlichen Planauflage vier Rekurse gegen die Verkehrsanordnung, Fahrverbot Hungerbühl Nord, eingetroffen. Der Rechtsdienst des Kantons wird nun den Gemeinderat zur Vernehmlassung einladen. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung, somit kann die Signalisation für eine einjährige Versuchsphase nicht wie vorgesehen am 1. April 2024 installiert werden.

Gemeinderat


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