Öffentliche Planauflage

  24.10.2024 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Verkehrsanordnung gemäss Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG Reg.-Nr. 2024/108/TBA
Anordnung: Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h
Strasse,Weg: Kehlhofstrasse, Seestrasse, Storchengasse, Im Pfärrich, Riethag, Langäcker, Lindenweg, Hungerbühl Parz. 107
Gemeinde, Ort: Salmsach, Hungerbühl
Antragsteller: Gemeinderat

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 «Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h» und allfällige weitere Massnahmen werden gemäss Antrag vom 20. August 2024 und Situationsplänen vom 7. August 2024 genehmigt. Die Situationspläne können bei der Gemeinde Salmsach eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
 

Frauenfeld, 4. Oktober 2024

Departement für Bau und Umwelt


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