Teilrevision 2022/2023 des kantonalen Richtplans

  08.05.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Während der Zeit vom 8. Mai bis 9. September 2023 liegen bei der Bauverwaltung Romanshorn die kantonalen Richtplanunterlagen zur Teilrevision 2022/2023 zur Einsicht auf.

Der Richtplanentwurf (Stand: März 2023) kann zusammen mit dem begleitenden Bericht auch im Internet eingesehen werden. Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zum vorliegenden Entwurf zu äussern.

Das Vernehmlassungsverfahren wird mit dem Online-Tool „e-Vernehmlassungen“ durchgeführt. Stellungnahmen, die nicht im Online Tool „e-Vernehmlassungen“ erfasst werden können, sind direkt an das kantonale Amt für Raumentwicklung zu richten.

**
Weitere Informationen:
- Medienmeldung Kanton Thurgau: Die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 wird bekannt gemacht | Kanton Thurgau
- E-Vernehmlassung: Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau | E-Mitwirkung (tg.ch)
- www.raumentwicklung.tg.ch (Öffentliche Bekanntmachung Teilrevision kantonaler Richtplan 2022/2023)


 


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote